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  • Hubertusstr. 19, 06502 Thale
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für unsere Maklerleistungen beim Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien sowie für die damit verbundenen Zusatzleistungen.

§ 1

Geltungsbereich

Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Blickpunkt Immobilien GmbH, Hubertusstraße 19, 06502 Thale (nachfolgend „wir“ oder „Makler“), und unseren Auftraggebern sowie Interessenten (nachfolgend „Kunde“).

Vorrang von Individualvereinbarungen

Individuell getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

Verbraucher und Unternehmer

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Einzelne Regelungen dieser AGB gelten nur gegenüber Unternehmern; dies ist jeweils ausdrücklich gekennzeichnet.

§ 2

Zustandekommen des Maklervertrags

Auftraggeberseite

Ein Maklervertrag mit dem Eigentümer oder Vermieter kommt durch eine ausdrückliche Beauftragung zustande. Maklerverträge, die den Nachweis oder die Vermittlung des Kaufs einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher zum Gegenstand haben, bedürfen gemäß § 656a BGB der Textform.

Interessentenseite

Ein Maklervertrag mit einem Interessenten kommt nicht allein dadurch zustande, dass dieser Kontakt zu uns aufnimmt oder ein Exposé erhält. Er setzt voraus, dass wir dem Interessenten vor der Leistung die konkrete Höhe der Provision und ihre Bemessungsgrundlage in Textform mitgeteilt haben und dass der Interessent unsere Leistung anschließend in Kenntnis dieser Angaben und in dem erkennbaren Willen in Anspruch nimmt, uns dafür zu vergüten.

Nicht als Inanspruchnahme in diesem Sinne gelten insbesondere die bloße Anforderung oder Entgegennahme eines Exposés, eine allgemeine Anfrage zum Objekt sowie ein Erstkontakt, der lediglich der Klärung dient, ob das Objekt überhaupt in Betracht kommt.

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gilt ergänzend das Textformerfordernis des § 656a BGB; ein Maklervertrag kommt in diesen Fällen ausschließlich in Textform zustande.

§ 3

Unsere Leistungen

Umfang

Wir erbringen Nachweis- und Vermittlungsleistungen für den Verkauf, den Ankauf, die Vermietung und die Anmietung von Immobilien. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag; eine Übersicht unserer Leistungen finden Sie unter Leistungen.

Zusatzleistungen

Leistungen, die über die Nachweis- und Vermittlungstätigkeit hinausgehen — etwa die Beschaffung von Unterlagen bei Behörden, Hausmeisterleistungen, Reparaturen, Entrümpelung oder Wohnungsauflösung — sind nicht mit der Provision abgegolten. Sie werden gesondert beauftragt und gesondert vergütet. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein Angebot in Textform.

Angaben Dritter

Alle Objektangaben beruhen auf Informationen des Eigentümers oder sonstiger Dritter. Wir geben diese Angaben nach bestem Wissen weiter, können jedoch für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen. Angaben zu Flächen, Baujahren, Ausstattung, Erträgen und Lasten sind vom Kunden vor Vertragsschluss eigenverantwortlich zu prüfen. Eine eigene Untersuchungspflicht hinsichtlich verborgener Mängel trifft uns nicht.

Zwischenverkauf

Alle Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung sowie sonstige Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 4

Provision

Höhe

Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag und aus dem zum Objekt gehörenden Exposé. Sie wird dort vor der Inanspruchnahme unserer Leistung ausgewiesen. Sämtliche Provisionsangaben verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bemessungsgrundlage ist beim Kauf der beurkundete Kaufpreis, bei der Vermietung die vereinbarte monatliche Nettokaltmiete. Anstelle einer prozentualen Provision kann im Maklervertrag auch ein Pauschalbetrag vereinbart werden; in diesem Fall tritt dieser Betrag an die Stelle der prozentualen Bemessung. Welche der beiden Formen gilt, steht im Maklervertrag und im Exposé.

Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gelten die §§ 656a bis 656d BGB. Werden wir für beide Parteien tätig, können wir uns die Provision nur von beiden Parteien in gleicher Höhe versprechen lassen (§ 656c BGB). Verpflichtet sich nur eine Partei zur Zahlung, so kann sie höchstens zur Hälfte auf die andere Partei abgewälzt werden; die Zahlungspflicht des Käufers wird zudem erst fällig, wenn der Verkäufer die Zahlung seines Anteils nachgewiesen hat (§ 656d BGB). Eine hiervon abweichende Vereinbarung zu Lasten des Verbrauchers ist unwirksam.

Vermietung von Wohnraum

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermRG): Ein Entgelt vom Wohnungssuchenden dürfen wir nur verlangen, wenn wir ausschließlich wegen dessen Vermittlungsauftrag vom Vermieter eine Wohnung beschafft haben. In allen übrigen Fällen ist die Vermittlung für den Wohnungssuchenden kostenfrei. Der Maklervertrag mit dem Wohnungssuchenden bedarf der Textform (§ 2 Abs. 1a Satz 2 WoVermRG).

Gleichwertige Verträge

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn über dasselbe Objekt statt des zunächst beabsichtigten Vertrags ein anderer Vertrag geschlossen wird, der dem Kunden wirtschaftlich dieselbe Stellung verschafft — etwa ein Erbbaurechtsvertrag, ein Leasingvertrag oder der Erwerb sämtlicher Anteile an einer Gesellschaft, deren einziger wesentlicher Vermögensgegenstand dieses Objekt ist.

Erwirbt ein Dritter das Objekt, entsteht der Provisionsanspruch nur, wenn der Kunde ihm unseren Nachweis weitergegeben hat und der Erwerb wirtschaftlich dem Kunden zugutekommt. Der bloße Umstand, dass der Erwerber mit dem Kunden verwandt, verschwägert oder verheiratet ist, genügt hierfür nicht.

Der Erwerb eines anderen Objekts desselben Eigentümers löst keinen Provisionsanspruch aus, es sei denn, wir haben auch dieses Objekt nachgewiesen oder vermittelt.

§ 5

Entstehung und Fälligkeit

Entstehung

Der Provisionsanspruch entsteht, wenn infolge unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein wirksamer Hauptvertrag (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) über das nachgewiesene Objekt zustande kommt.

Fälligkeit

Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags verdient und fällig, im Falle eines Grundstückskaufvertrags mit der notariellen Beurkundung. Bei Verbrauchern beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses richtet sich die Fälligkeit ergänzend nach § 656d BGB.

Aufwendungsersatz

Ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen besteht nur, wenn er ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde.

§ 6

Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt, für beide Seiten des Hauptvertrags vermittelnd tätig zu werden. Beide Parteien werden hierüber informiert. Wir sind zu einer neutralen und interessenwahrenden Tätigkeit gegenüber beiden Seiten verpflichtet. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gilt für die Provision bei Doppeltätigkeit ergänzend § 656c BGB (siehe § 4 dieser AGB).

§ 7

Widerrufsrecht für Verbraucher

Wann besteht ein Widerrufsrecht?

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Maklervertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln — etwa per E-Mail, Telefon oder über unser Kontaktformular — geschlossen wurde (§§ 312b, 312c, 355 BGB).

Vorzeitiger Leistungsbeginn

Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch können wir bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit unserer Tätigkeit beginnen. Dieser Wunsch bedarf einer gesonderten, ausdrücklichen Erklärung in Textform.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nur unter den engen Voraussetzungen des § 356 Abs. 4 BGB: Wir müssen die Leistung vollständig erbracht haben, Sie müssen dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und zugleich bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt Ihr Widerrufsrecht bestehen.

Widerrufen Sie nach einem von Ihnen gewünschten vorzeitigen Beginn, schulden Sie uns Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung — allerdings nur, wenn wir Sie zuvor ordnungsgemäß belehrt haben und Sie den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt hatten (§ 357 Abs. 8 BGB). Auf beides weisen wir Sie vor Beginn unserer Tätigkeit hin.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Blickpunkt Immobilien GmbH, Hubertusstraße 19, 06502 Thale, E-Mail: info@blickpunktimmobilien.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 8

Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

Vertraulichkeit

Unsere Exposés, Objektnachweise, Unterlagen und Angebote sind für den Kunden bestimmt. Untersagt ist ihre Weitergabe an Dritte zu dem Zweck, dass dieser Dritte die nachgewiesene Gelegenheit selbst nutzt, ohne uns eine Provision zu schulden.

Ausdrücklich erlaubt und von diesem Verbot nicht erfasst ist die Weitergabe an Personen, die den Kunden bei seiner eigenen Entscheidung unterstützen — etwa Ehe- und Lebenspartner, Familienangehörige, eine finanzierende Bank, Rechts-, Steuer- oder Finanzberater, Architekten, Handwerker und Sachverständige. Der Kunde weist diese Personen darauf hin, dass die Unterlagen vertraulich sind.

Folgen einer unbefugten Weitergabe

Gibt der Kunde unsere Informationen entgegen dem vorstehenden Verbot weiter und kommt gerade daraufhin ein Hauptvertrag zwischen dem Dritten und der Gegenseite zustande, so ist der Kunde uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Der Schaden entspricht der Höhe nach der Provision, die bei einem eigenen Vertragsschluss des Kunden angefallen wäre.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist oder dass der Dritte das Objekt auch ohne unsere Unterlagen gefunden hätte. Ein Verschulden des Kunden ist Voraussetzung; die Weitergabe innerhalb des im vorstehenden Absatz erlaubten Kreises löst keinen Anspruch aus.

§ 9

Laufzeit und Kündigung

Einfacher Maklerauftrag

Ein einfacher Maklerauftrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein bereits entstandener Provisionsanspruch bleibt von der Kündigung ebenfalls unberührt.

Alleinauftrag — Laufzeit

Ein Alleinauftrag bedarf der Textform. Er beginnt mit dem Tag seiner Unterzeichnung und läuft in der Regel sechs Monate. Das Enddatum wird im Maklervertrag ausdrücklich genannt. Die dort getroffene Regelung geht dieser Bestimmung vor.

Der Alleinauftrag verlängert sich nach Ablauf um jeweils drei Monate, wenn er nicht spätestens vier Wochen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Auf das bevorstehende Ende der Laufzeit und auf die Kündigungsfrist weisen wir den Auftraggeber rechtzeitig vorher in Textform hin. Unterbleibt dieser Hinweis, tritt die Verlängerung nicht ein.

Alleinauftrag — was wir dafür tun

Während der Laufzeit schulden wir eine nachhaltige Vermarktungstätigkeit. Dazu gehören, soweit im Einzelfall sinnvoll und mit dem Auftraggeber abgestimmt:

die Erstellung eines Exposés mit Fotos und Grundrissen; die Einstellung des Objekts in mindestens ein reichweitenstarkes Immobilienportal sowie auf unserer Website; die Beschaffung der für den Verkauf erforderlichen Unterlagen; die Vorauswahl und Prüfung von Interessenten einschließlich Bonitätseinschätzung; die Durchführung von Besichtigungen; die Führung der Verhandlungen; die Begleitung bis zum Vertragsabschluss sowie eine Rückmeldung zum Stand der Vermarktung, mindestens einmal im Monat.

Kommen wir diesen Pflichten trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber den Alleinauftrag fristlos kündigen.

Alleinauftrag — was der Auftraggeber übernimmt

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit keinen weiteren Makler mit demselben Objekt zu beauftragen, uns Anfragen Dritter zu benennen und uns die für die Vermarktung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen.

Das Recht, das Objekt selbst zu verkaufen oder zu vermieten, bleibt bestehen. Eine Provision fällt in diesem Fall nur an, wenn der Vertragspartner uns benannt worden war oder auf unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zurückgeht. Über einen Abschluss ohne unsere Beteiligung ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten.

Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 10

Haftung

Unbeschränkte Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Einfache Fahrlässigkeit

Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Objektangaben

Objektangaben, die wir vom Eigentümer oder von sonstigen Dritten übernommen und als solche gekennzeichnet weitergegeben haben, sind keine eigenen Angaben. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit haften wir daher nur, soweit wir deren Unrichtigkeit kannten oder grob fahrlässig nicht kannten (siehe § 3 dieser AGB).

Diese Einschränkung gilt nicht für Angaben, die wir selbst erhoben, berechnet oder zugesichert haben, und sie lässt unsere Pflicht unberührt, offensichtliche Unstimmigkeiten und uns bekannte Umstände von Bedeutung ungefragt zu offenbaren. Die vorstehenden Absätze zur unbeschränkten Haftung und zur Haftung für wesentliche Vertragspflichten gehen dieser Regelung vor; zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben in jedem Fall unberührt.

Keine Rechts- und Steuerberatung

Wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung. Für die rechtliche, steuerliche und bautechnische Prüfung des Objekts und des Hauptvertrags empfehlen wir die Einschaltung entsprechender Fachleute.

§ 11

Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

Dieser Paragraf ersetzt die Datenschutzerklärung nicht. Er nennt nur die datenschutzrechtlichen Punkte, die unmittelbar mit dem Maklervertrag zusammenhängen. Die vollständigen Informationen nach Artikel 13 und 14 DSGVO — Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Ihre Rechte — finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wir weisen darauf hin, dass wir als Immobilienmakler den Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes (GwG) unterliegen. Wir sind daher verpflichtet, Ihre Identität anhand eines gültigen Ausweisdokuments festzustellen, die erhobenen Daten aufzuzeichnen und fünf Jahre aufzubewahren (§§ 10 ff., § 8 GwG). Ohne diese Angaben dürfen wir die Geschäftsbeziehung nicht begründen oder fortsetzen.

§ 12

Streitbeilegung

Verbraucherschlichtung

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 VSBG). Sollte sich hieran etwas ändern, geben wir das an dieser Stelle und im Impressum bekannt.

Online-Streitbeilegung

Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (OS-Plattform) hat ihren Betrieb eingestellt. Ein Verweis auf diese Plattform entfällt daher.

Der direkte Weg

Wenn etwas nicht so läuft, wie Sie es erwarten, sprechen Sie uns bitte zuerst an. Die allermeisten Punkte lassen sich in einem Gespräch klären — telefonisch unter 03947 / 77 25 455 oder über unser Kontaktformular. Ihr Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt davon selbstverständlich unberührt.

§ 13

Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Textform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Vorrangige Individualabreden nach § 305b BGB bleiben unberührt.

Unwirksame Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

Stand dieser Geschäftsbedingungen: September 2026

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir erklären Ihnen gern, was für Ihren Fall konkret gilt.